GWG - Geldwäschereigesetz
GELDWÄSCHEREIGESETZ
Gemäss eidg. Geldwäschereigesetzt sind wir verpflichtet über einer Kaufsumme von Fr. 15’000.-- eine Prüfung gem. gültigem Geldwäschereigesetzt vor zu nehmen.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970427/index.html
Für MWST-freie Anlagen in Edelmetalle über Fr. 15’000.-- erfolgt die GWG-Prüfung durch unsere Geschäftspartner in diesem Bereich.