GWG Geldwäschereigesetz

GWG - Geldwäschereigesetz

GELDWÄSCHEREIGESETZ


Gemäss eidg. Geldwäschereigesetzt sind wir verpflichtet über einer Kaufsumme von Fr. 15’000.-- eine Prüfung gem. gültigem Geldwäschereigesetzt vor zu nehmen.


https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970427/index.html


Für MWST-freie Anlagen in Edelmetalle über Fr. 15’000.-- erfolgt die GWG-Prüfung durch unsere Geschäftspartner in diesem Bereich.





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